Durchführung der Prüfung:
Identitätsprüfung
Sichtprüfung
Dichtheitsprüfung
Überprüfung von Verschraubungen und Komponenten im HD-Bereich
Brennprobe
Reglerüberprüfung
Prüfbescheinigung und Plakette
(DVGW-Arbeitsblatt G 607: Der Zustand der Flüssiggas-Anlage ist in vollem Umfang in einer Prüfbescheinigung zu bestätigen)
Bitte nicht vergessen, auch nach einer Änderung Ihrer Gasanlage durch Umbau, Ergänzung etc., ist eine Prüfung erforderlich!
Flüssiggas (sowohl im Aggregatzustand flüssig als auch gasförmig) ist farb- und geruchslos, schwerer als Luft und leichter als Wasser
Propan Wintergas (Siedetemperatur bei ca - 42 °C)
Butan Sommergas (Siedetemperatur bei ca. -0,5 °C)
Aus einem Liter Flüssiggas werden nach Entspannung ca. 260 Liter Gas
zündfähiges Gemisch (% in Luft) ca. 2 - 10%
Heizwert Flüssiggas bei knapp 13 kWh/kg
Dichte Flüssigphase
Propan ca. 0,53 kg/l
Butan ca. 0,6 kg/l
Der Druck in der Flüssiggasflasche hängt gem. Dampfdruckkurve von der Temperatur und
nicht(!) vom Füllstand ab.
Die Sicherheitsventile der (deutschen) Flüssiggasflaschen öffnen bei ca. 80 °C
In den Flaschen befinden sich neben dem Flüssiggas in Flüssigphase auch Reststoffe wie Olefine oder Paraffine oder u. U. auch Rostpartikel. Diese können zu Reglerdefekten führen, weshalb der Einbau eines Gasfilters zu empfehlen ist.